Familie vor dem Haus

Herbststürme – wer zahlt?

07.09.2011

Abgedeckte Dächer, herumfliegende Gebäudeteile, zerschlagene Autos oder sogar verletzte Personen – das ist häufig die Bilanz von Herbststürmen. Um Sturmschäden wirtschaftlich abzufangen, sollten einschlägige Versicherungen abgeschlossen werden. Darauf weist jetzt der Verein Haus und Grund Osnabrück hin. Denn bei Sturmschäden durch Bäume laufen Sie als Geschädigter Gefahr, leer auszugehen. Umgekehrt besteht für Sturmschäden durch Gebäude, Gebäudeteile oder durch mit dem Grundstück fest verbundene Aufbauten ein hohes Haftungsrisiko des Grundstücksnutzers oder sonstigen Gebäudeunterhaltspflichtigen, wie Rechtsanwalt Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück, erläutert.

Haus und Grund Osnabrück zeigt, worauf man achten muss. Die nachfolgenden Versicherungsarten ermöglichen – je nach Art des Versicherers unterschiedlich -, sich einerseits bei selbst erlittenen Sturmschäden und andererseits bei Inanspruchnahme durch sturmgeschädigte Dritte schadlos zu halten. Dabei werden Sturmschäden an Gebäuden, Hausrat und Autos in den meisten Versicherungsgesellschaften erst ab Windstärke 8 ersetzt, weiß Biemann aus seiner Beratungspraxis.

Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
Sturmschäden an parkenden Autos werden von der eigenen Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters liquidiert. Allerdings zahlt die Teilkaskoversicherung im Höchstfalle nur den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht seinen Wiederbeschaffungswert (Neupreis). Im Übrigen ist auf die Selbstbeteiligung zu achten.

Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung
Sturmschäden am eigenen Gebäude zahlt die Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung. Dies gilt auch für Folgeschäden, etwa für Wasserschäden durch eingedrungenes Regenwasser und Glasbruchschäden. Hat der Sturm das Glas selbst eingedrückt, so ist in diesem Falle eine zusätzliche Glasbruchversicherung notwendig, um eine Deckung dieses Schadens zu erreichen. Ob neben den Schäden am Haus und damit festverbundener Teile auch weitere Grundstückseinrichtungen (z. B. Zäune) von der Gebäudeversicherung erfasst sind, hängt von der Gestaltung des einzelnen Versicherungsvertrags ab. Die meisten Versicherer verlangen hierfür besondere Vereinbarungen.

Hausratversicherung
Sturmbedingte Folgeschäden an Haushaltsgegenständen sind beim Hausratversicherer zu liquidieren. Im gewerblichen Bereich übernimmt die Vielschutzversicherung die Rolle der Hausratversicherung.

Haftpflichtversicherung
Wird man selbst für Sturmschäden ersatzpflichtig, so besteht die Möglichkeit, die eigene Haftpflichtversicherung eintreten zu lassen. Dabei ist zwischen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu unterscheiden.

Bei einem ausschließlich selbstgenutzten Einfamilienhaus deckt die private Haftpflichtversicherung auch Schäden ab, die Dritten aus dem Zustand des Gebäudes oder aus dem Zustand des Grundstücks entstehen. Bei vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern (Einfamilienhäuser mit vermieteter Einliegerwohnung) ist der Abschluss einer separaten Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten Besonderheiten!

Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftversicherung
Die Gebäudeversicherung tritt nur ein, wenn ein Schaden nach Bezug des Hauses entsteht. Bei Neubauten benötigen Bauherren eine eigene Bauleistungsversicherung. Sie deckt Schäden durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse vor Bezug des Hauses ab. Bei Schäden durch “normale Witterungseinflüsse” tritt sie nicht ein.

Ist der Bauherr nicht Geschädigter, sondern Haftpflichtiger, so ist die Bauherrenhaftversicherung einschlägig. Vorauszuschicken ist, dass sowohl die gesetzliche Haftpflichtversicherung als auch die Grundbesitzerhaftversicherung gesetzliche Haftpflichten von Bauherrn und Bauunternehmern und Bauarbeiten bis zu einer veranschlagten Summe von ca. 15.000 Euro je Bauvorhaben mitversichert. Diese Summe wird aber in den allermeisten Fällen überschritten. Das darüber hinaus gehende Haftungsrisiko kann die Bauherrenhaftversicherung abdecken.