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11.12.2017(ZV) Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz verstößt. Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßt diese Entscheidung des Berliner Landgerichts (Az. 67 S 218/17). „Es wird Zeit, dass das höchste deutsche Gericht über diesen harten Eingriff in die Grundrechte von Vermietern entscheidet“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Beschluss heute in Berlin. Jetzt bestehe die Chance, dass Millionen privater Vermieter endlich Rechtssicherheit bekommen.
Haus & Grund hatte bereits 2014 per Rechtsgutachten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Mietpreisbremse geäußert. Drei Professoren der Berliner Humboldt-Universität hatten seinerzeit folgende Gründe für die Verfassungswidrigkeit identifiziert:
- Das Gesetz kann das politisch gewünschte Ziel nicht erfüllen: Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssuchende, die sich mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können. Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Nachfrage steigt weiter.
- Mit der Mietpreisbremse kann die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Vermieter werden sich vom Markt zurückziehen.
- Durch die gedrosselten Neuvertragsmieten geht der Marktbezug der zukünftigen Mietpreise verloren. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird ausgehebelt. Damit wird ein Kern des sozialen Mietrechts zur Regelung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen unbrauchbar.
Warnecke hob hervor, dass mit der Initiative des Berliner Landgerichts ein noch langwierigerer Rechtsweg erspart bliebe. Die unterschiedliche Instanzenrechtsprechung habe eine starke Verunsicherung bei Mietern und Vermietern verursacht.