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21.12.2017(ZV) Zum Abfeuern von Raketen und Böllern muss man einen Platz wählen, von dem aus Fehlschläge aller Voraussicht nach niemanden verletzen und keinen Sachschaden anrichten können. Daran erinnert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen, sowie neben brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- oder Fachwerkhäusern dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet werden.
Eigentümer und Mieter sollten zum Jahreswechsel Dachluken, Fenster und Türen geschlossen halten und brennbare Gegenstände aus dem Hausflur, vom Balkon und der Terrasse entfernen. Befindet sich der Briefkasten getrennt vom Wohngebäude – beispielsweise in einem Zaunpfosten am Grundstückseingang -, dann sollte er zur Silvesternacht nicht verschlossen, sondern nur mit einem Klebestreifen gesichert werden, so die Empfehlung des Eigentümerverbandes. Wenn dann mutwillig ein Böller hineingeworfen wird, kann der Explosionsdruck entweichen, ohne gleich den Kasten zu sprengen.
Wenn fehlgeleitete Feuerwerkskörper von außen das Dach, die Fassade oder fest in das Gebäude eingebaute Gegenstände beschädigen, sollten Eigentümer diese schnellstmöglich detailliert dokumentieren. In diesen Fällen greift die Wohngebäudeversicherung.