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15.03.2018(ZV) Straßenausbaubeiträge sollen abgeschafft werden! Das wird jetzt auch von der Politik mit einer neuen Gesetzesinitiative gefordert, die die landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ersatzlos streichen will. Eliminiert werden soll die Möglichkeit einer einmaligen Heranziehung nach Durchführung von Straßenbaumaßnahmen genauso wie die Möglichkeit zur Erhebung wiederkehrender Beiträge unabhängig von konkreten Maßnahmen. So sieht es ein Antrag der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vor (Landtag Drucksache 18/154) Anfang Juni des Jahres wird sich der Landtag damit beschäftigen.
Seit Jahren macht sich Haus & Grund auf kommunaler wie auf Landesebene dafür stark, dass diese Anliegerbeiträge abgeschafft werden, und kämpft gegen kommunale Straßenausbaubeitragssatzungen. Dies betont jetzt Haus und Grund Osnabrück. „Unsere Botschaft ist nicht nur angekommen, sondern endlich verstanden worden. Sie ist umso dringlicher, als Gemeinden vielerorts in der Vergangenheit als Träger der Straßenbaulast ihre eigenen Instandhaltungspflichten verschludert haben, und über das Vehikel des Straßenausbaubeitrags die Straßenanlieger dann zur Kasse bitten“, betont Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann. Und weiter: „Dabei gehen die Gemeinden zudem oft von falschen Voraussetzungen aus. Denn wenn man den behaupteten Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf bei einzelnen Straßenbaumaßnahmen durch Gutachter unter die Lupe nehmen lässt, dann zeigt sich immer wieder, dass er nicht oder zumindest nicht in dem Umfang besteht, der abgerechnet werden soll“.
Stattdessen sollen Ausbaumaßnahmen aus allgemeinen Steuermitteln finanziert bzw. über den kommunalen Finanzausgleich erstattet werden.