Inhalt
18.11.2019Kontaktstelle Wohnraum und Teamleitung Baurecht und Verwaltung präsentieren sich auf der Herbstveranstaltung von Haus und Grund Osnabrück
Alle Bürger, auch und gerade private Haus- und Grundbesitzer, hätten ein Interesse daran, mehr Wohnraum zu schaffen – stellte Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schaper, Vorsitzender von Haus und Grund Osnabrück, zu Beginn der Herbstveranstaltung am 13. November 2019 in der OsnabrückHalle klar. Deshalb habe man diesmal die neu eingerichtete Kontaktstelle Wohnraum eingeladen. Bevor deren Vertreter jedoch sich und ihre Aufgaben vorstellen konnten, richtete Schaper noch einige klare Worte an die Politik: „Erstens: Die Mietpreisbremse führt zu Wohnungsnot!“, so Wolfgang Schaper. Gerade private Haus- und Grund-Besitzer, „immerhin 60 Prozent in Deutschland“, würden sich angesichts der Einschränkungen durch die Mietpreisbremse jede Investition genau überlegen, was den raschen Bau neuen Wohnraums verhindere. „Zweitens: Die Mieten sind jetzt Teil des Warenkorbs – als Dämpfungsfaktor!“ Da also die Mieten offenbar weniger stiegen als die übrigen Lebenshaltungskosten, müssten sie nicht auch noch gesetzlich ausgebremst werden. „Drittens: Die Mietpreisbremse ist nur aufgrund ihrer Befristung verfassungsgemäß.“ Ob die angestrebte Verlängerung auf zehn Jahre einer Prüfung durch das Verfassungsgericht standhalte, sei noch abzuwarten.
Zur Mietpreisbremse äußerten sich weder Sabine Steinkamp und Marvin Schäfer von der Kontaktstelle Wohnraum, noch Tobias Andree, Teamleiter Baurecht und Verwaltung. Sie legten den Fokus darauf, wie Wohnraum an neue Nutzungen, Bedarfe oder neue Mieter angepasst oder wo und wie er neu geschaffen werden kann. Die Kontaktstelle Wohnraum, gegründet im Rahmen des Wohnungsversorgungskonzepts der Stadt Osnabrück, hat drei zentrale Aufgaben: Die Förderung von Wohnraum auf Flächen mit Planungsrecht, die Unterstützung besonderer Wohn-formen und die Beratung als Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Thema Wohnraum.
„Wir vermitteln aber weder Grundstücke noch Wohnraum!“, stellte Sabine Steinkamp klar. Sie nannte einige Fragen, bei denen die Kontaktstelle helfen könne: „Sie wissen nicht, ob und wie Sie in zweiter Reihe bauen können? Sie haben eine leerstehende Wohnung, beispielsweise ein Stockwerk eines Zweifamilienhauses? Ihr Haus ist in die Jahre gekommen und Sie möchten etwas verändern? Sie legen weniger Wert auf Mieteinnahmen, könnten aber Wohnraum gegen Hilfeleistungen im Haushalt anbieten? Sie haben eine innovative Wohnidee? Sie möchten wissen, ob es für Ihre Umbaupläne Fördermittel gibt.“ In allen diesen Fällen sei die Kontaktstelle Wohnraum eine gute Adresse: „Wir können Sie beraten oder Ihnen kompetente Ansprechpartner nennen, wie beispielsweise die ehrenamtliche Wohnraumberatung, die Experten im Fachbereich Klima und Umwelt oder die Bauberatung der Stadt Osnabrück.“ Oft seien im Fall einer Modernisierung mehrere Aspekte gleichzeitig zu beachten: „Wer sein Haus modernisiert, sollte Barrierefreiheit, Sicherheit und energetische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen“, so Sabine Steinkamp.
Bei der Vermittlung von leerstehendem Wohnraum überlegen die Berater der Kontaktstelle mit den Ratsuchenden gemeinsam, was einer Vermietung im Wege steht und erarbeiten gemeinsame Lösungen: „Dazu gehört es beispielsweise auch, neue Personenkreise als Mieter in den Blick zu nehmen, zum Beispiel Menschen mit Assistenzbedarf, oder eine Belegbindung zu überdenken.“ Auch wer eine innovative Wohnidee realisieren wolle wie gemeinschaftliches Wohnen oder die Erstellung eines Tiny-Hauses könne sich an die Kontaktstelle wenden.
Einen knappen Überblick über die Fördermöglichkeiten gab Marvin Schäfer im Anschluss: So fördere die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Neubauten, altersgerechte Umbauten, energetische Modernisierungen und Einbruchschutz, bei Neubauten könne Baukindergeld fließen und die NBank fördere alternativ zur Förderung durch die Stadt Osnabrück auch die Belegbindung. Wie diese im Einzelnen gestaltet werden könne und was zur Sicherung der Fördergelder zu beachten sei, könne in individuellen Beratungsgesprächen geklärt werden. Wichtig sei jedoch: „Bitte klären Sie diese Fragen unbedingt, bevor Sie eine Maßnahme beginnen! Fördermittel können nicht im Nachhinein beantragt werden!“
Das betonte auch Tobias Andree in seinen Ausführungen über die rechtlichen Hintergründe zu Anbau, Umbau und Dachgeschoss-Ausbau. Er legte den etwa 150 Zuhörern ans Herz, alle Fragen und Fallstricke bereits in der Planungsphase auszuräumen: „Machen Sie einen Termin bei der Bauberatung. Dort findet keine Planung statt, aber viele Fragen können geklärt werden, vor allem, wenn man gut vor-bereitet mit konkreten Fragestellungen und Plänen in die Beratung kommt. Für die eigentliche Planung ist dann ein ‚Entwurfsverfasser‘, also beispielsweise ein Architekt zuständig. In jedem Fall ist im Vorfeld zu klären, ob eine Genehmigungspflicht für die Baumaßnahme besteht, ob ein Entwurfsverfasser eingeschaltet werden muss, welche Unterlagen benötigt werden und ob es sinnvoll ist, eine Bauvoranfrage zu stellen oder Akteneinsicht zu nehmen.
In jedem Fall gilt: „Erst die Genehmigung abwarten, dann mit den Arbeiten beginnen!“ Andernfalls drohten die typischen Fallstricke: So komme es beim Dachgeschossausbau häufig zu Konflikten mit dem Brandschutz oder der Statik. „Dafür gibt es zwar meist eine bautechnische Lösung, aber je nach Aufwand ist der Ausbau dann zu überdenken.“ Bei grenzständigen Anbauten könne es zu rechtlichen Problemen mit den Nachbarn kommen, die schlimmstenfalls Bußgeldzahlungen nach sich zögen. „Nutzen Sie die kostenlose Bauberatung, um solche Risiken vorab auszuschließen“, appellierte Tobias Andree zum Schluss an die anwesenden Haus und Grund-Mitglieder und Besucher. „Ihre Rechtssicherheit steigt und Sie können Kosten und Nutzen der Maßnahme besser abwägen!“ Ein Hinweis, den sicher einige der Anwesenden in Zukunft befolgen werden, wie aus den positiven Reaktionen der Zuhörer im Nachgang der Veranstaltung abzulesen war.