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12.03.2019(ZV/LV) Politik und Medien prangern immer wieder eine angebliche Mietenexplosion an. Aus einer dort gesehenen überhängenden Wohnungsnachfrage bei einem verknappten Wohnungsangebot mit ebenso behaupteten stark entwickelten Wohnungsmieten werden „angespannte Wohnungsmärkte“ abgeleitet. Geltende gesetzliche Vorschriften und Gesetzgebungsvorhaben im Zivilbereich und auch im öffentlichen Recht knüpfen an diese Situation an und verschärfen durch ihre Regelungen die Situation für Vermieter erheblich. So gilt in Niedersachsen in diesen Gebieten eine Mietpreisbremse für vertragliche Eingangsmieten, eine abgesenkte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen während des Vertragslaufs, eine besondere Kündigungsfristsperrregelung nach der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum und schließlich die Absicht der Landesregierung, besondere Zweckentfremdungsverbote öffentlich-rechtlich dort einzuführen.
Das Statistische Bundesamt hat den Verbraucherpreisindex nicht nur für das Jahr 2015 als Basisjahr neu gerechnet, sondern auch den Warenkorb, aus dem sich die Inflationsentwicklungen ablesen lassen, neu bestückt. So ist die Mietenentwicklung zusätzlich mit aufgenommen worden. Denn das Statistische Bundesamt hat „gleichsam als staatlicher Edelzeuge“ ermittelt, dass die Mieten die Inflation nicht treiben, sondern dämpfen. Das heißt also, dass sie sich langsamer entwickeln, also die Inflationsentwicklung in den vergangenen Jahren selbst. Um ein wirklichkeitsgetreues Bild der Inflationsentwicklung zu erhalten, wurden die Mieten deshalb mit einbezogen. Mit diesen Fakten lässt sich nun der Politik in der Bestrebung, ständig neue verschärfte Vorschriften zur Eindämmung angeblicher Mietexplosionen zu erlassen, entgegentreten.
Signifikant ist dabei, dass die Betrachtung des Statistischen Bundesamtes auch nach einzelnen Marktsegmenten aufgefächert erfolgt. So unterscheidet man zwischen öffentlichen Wohnungsunternehmen, privaten Wohnungsunternehmen und sogenannten privaten Kleinvermietern.
Das Statistische Bundesamt bestätigt, was die Haus & Grund-Vermieterbefragung seit Jahren zeigt: „Private Kleinvermieter haben eine hohe Bedeutung am deutschen Mietwohnungsmarkt. Sie besitzen mit durchschnittlich etwa 66 % ein hohes Gewicht im deutschen Mietpreisindex.“ Bei Kleinvermietern haben sich die Mietpreise in den vergangenen Jahren jedoch unterdurchschnittlich entwickelt. Durch den gestiegenen Einfluss der vergleichsweise geringen Preissteigerungen bei privaten Kleinvermietern dämpft der neue Mietpreisindex den Verbraucherpreisindex.