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14.07.2022Trotz des sich möglicherweise anbahnenden „Gasalarms“ mit Versorgungsknappheiten und kalt werdenden Wohnungen im Herbst und Winter sollten Mieter und Vermieter Besonnenheit zeigen und gemeinsam Lösungen finden. Dies teilt jetzt Haus und Grund Osnabrück unter Bezug auf immer lauter werdende Schreckensszenarien von allgemeinen „Wärmeräumen“ mit, die bei rationiertem Gas im Herbst und Winter Bewohner kalter Wohnungen entlasten und aufwärmen sollen.
Dazu Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: „Mietminderungen kommen bei kalten Wohnungen nicht infrage, wenn das Gas staatlich rationiert oder wenn der Gashahn international zugedreht wird. Denn eine Mietminderung setzt voraus, dass ein Mangel der Mieträume vorliegt. Bausubstanz und Heiztechnik bleiben aber funktionsfähig; es fehlt nur der Betriebsstoff. Damit ist kein Mangel an der Sache, sprich: Kein Sachmangel, gegeben. Keiner käme auch auf die Idee, ein Auto als Mangel behaftet zu betrachten, nur weil der Tank leer gefahren ist“, so Biemann weiter.
Gibt es aber keinen Sachmangel, dann ist der Vermieter auch nicht dazu verpflichtet, Ersatzbeheizungsmöglichkeiten zu stellen. Radiatoren muss er also zum Beispiel nicht anschaffen.
Eine andere Frage ist, ob dies im Sinne eines guten Immobilienmanagements angezeigt ist. Dafür spricht: man erspart sich mit dem Mieter lange und leidige Diskussionen, die doch nicht weiterführen, so Biemann. Vor allem betreibt man Gesundheitsvorsorge und in baulicher Hinsicht Schadensverhütung. Denn mit anderen Beheizungsmöglichkeiten wird die Gefahr einer Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel ausgeschlossen, vor allem von Frostschäden an Heizungsrohren oder anderen Wasserleitungen.
Der Appell von Haus und Grund Osnabrück: Deshalb sollten Mieter und Vermieter gemeinsam aufeinander zugehen und für den Herbst und Winter vorsorgen. Vor allem sollte nicht abgewartet werden, bis Radiatoren, Heizlüfter und ähnliche Ersatzbeheizungsmöglichkeiten nicht mehr verfügbar sind.
Gemeinsame Besonnenheit ist das Gebot der Stunde, so Biemann. Immerhin hat Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke sich gegen Gas- und Stromsperren ausgesprochen. Auch die Bundesnetzagentur hat sich bislang stets auch in Gasmangellagen der Gasabschaltung bei Privathaushalten eine Absage erteilt, so Haus und Grund Osnabrück abschließend.