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05.04.2025Der Osnabrücker Rat hat auf seiner Sitzung am 18. Februar 2025 die Stadtverwaltung beauftragt, bis spätestens zum 01.01.2026 eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Damit geht eine unendliche und leidige Geschichte weiter: Die Debatte um einen angemessenen Baumschutz wird in Osnabrück seit über 30 Jahren geführt. 1993 führte Rot-Grün eine Baumschutzsatzung ein, im Laufe der Zeit wurde sie in mehreren Stufen liberalisiert und letztlich 2002 von Schwarz-Gelb wieder abgeschafft. Für die Abschaffung der Baumschutzsatzung haben sich seinerzeit unter anderem die Osnabrücker Bürgervereine und Haus und Grund Osnabrück eingesetzt.
Unstreitig produzieren Bäume den lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen, beleben und gliedern das Stadtbild und dämpfen den Lärm. Unstreitig ist es wichtig, dass Grün in der Stadt Osnabrück zu erhalten. Umstritten ist allerdings, ob ein wirksamer Baumschutz allein durch eine baumfreundliche Haltung der Bürgerschaft und Verwaltung entstehen kann oder ob für den Baumschutz eine Baumschutzsatzung vonnöten ist.
Ein wirksamer Baumschutz kann und muss ohne Baumschutzsatzung erfolgen. Das Grün in der Stadt besteht doch nicht wegen einer Baumschutzsatzung, sondern wurde durch freiwillige Entscheidungen der Bürger geschaffen. Und ohne Sachzwang entscheidet sich der Grundstückseigentümer nicht zur Entfernung des Grüns. Er wird auch ohne Baumschutzsatzung Bäume nur dort antasten, wo elementare Interessen – wie die sinnvolle Nutzung des Grundstücks – berührt werden.
Bereits jetzt sind in Osnabrück tausende von Bäume durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder als Naturdenkmal gesichert. Eine weiterführende Satzung für den Baumschutz läuft Gefahr, sich ins Gegenteil umzukehren: Die Reglementierungen einer Baumschutzsatzung greifen nämlich in das Eigentum des Grundstückseigentümers ein. Dieser Eingriff wird jedoch vom Grundstückseigentümer nicht gewünscht. Gerade der Grundstückseigentümer hat doch die Bäume angepflanzt und gepflegt – und soll jetzt durch die Baumschutzsatzung bevormundet werden?
Schließlich erfordert die Baumschutzsatzung personellen Aufwand und damit Personalkosten, die die Stadt Osnabrück, bedingt durch ihre Haushaltslage, nicht erbringen kann. Mit den Kosten, die der Stadt durch eine Baumschutzsatzung entstehen, könnten zig Bäume pro Jahr neu angepflanzt oder andere Aufgaben zum Wohle der Bürger gelöst werden.
Nach alledem lehnt Haus und Grund Osnabrück die (Wieder-) Einführung einer Baumschutzsatzung ab.