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24.10.2013Haus und Grund Osnabrück gab am 23. Oktober 2013 auf seiner Herbstveranstaltung Tipps zur altersgerechten Sanierung der Wohnung
„Einen alten Baum verpflanzt man nicht“, heißt eine altbekannte Redensart. Doch viele Wohnungen sind nicht altersgemäß ausgestattet. Das Leben dort wird für die Bewohner mit zunehmendem Alter beschwerlich. Häufig sind es schon Kleinigkeiten in der Einrichtung oder der Ausstattung, die den Alltag erleichtern können. Haus und Grund Osnabrück hat bei der Herbstveranstaltung zu diesem Thema eine kompetente Referentin eingeladen. Über 120 Zuhörerinnen und Zuhörer verfolgten ihren Vortrag in der OsnabrückHalle und stellten im Anschluss noch viele Fragen.
Diplompädagogin Maike Tesch, Pflegeberaterin der AOK und Initiatorin des Vereins „Bauen & Wohnen barrierefrei e.V.“, schilderte ihre Erfahrungen aus der Praxis. Für ältere Menschen sei es wichtig, dass ihre Wohnung sicher und komfortabel sei, dass sie die Möglichkeit biete, lange selbständig zu leben, dass soziale Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten bestünden, aber im Bedarfsfall auch eine gute Versorgung und Betreuung gewährleistet werden könne. Um diese Anforderungen zu erfüllen, könnten schon kleine Veränderungen helfen. Einige lägen auf der Hand, seien durch die lange Gewöhnung für die Bewohner jedoch nicht immer offensichtlich. „Teppichbrücken oder lose Kabel sind Stolperfallen, die schnell, einfach und kostengünstig zu beheben sind, und auch die Anschaffung eines tragbaren Telefons ist oft schon eine Erleichterung“, nennt Maike Tesch einige Beispiele.
Etwas aufwändiger sind hingegen die Verbreiterung von Türen, das Versetzen von Fenster- und Möbelgriffen oder von Steckdosen, die Montage fehlender Handläufe oder der Einbau von Hilfsmitteln zum Überwinden von Stufen. Häufig begännen die Probleme schon bei einer unebenen Zuwegung, einer Treppe am Hauseingang, schlechter Beleuchtung und einem fehlenden Vordach. „Viele Dinge können schon im Vorfeld bei einer anstehenden Sanierung des Hauses bedacht und verändert werden“, regt Maike Tesch an. In Wohnungen, die sehr lange von denselben Personen bewohnt werden, habe sich oft ein Renovierungsstau gebildet. Der erste Schritt zur Verbesserung der Wohnverhältnisse sei aber immer die Bereitschaft der Bewohner zur Veränderung: „Da braucht man manchmal Geduld und Überzeugungskraft“, so Tesch.
Wenn die Bewohner bereit und in der Lage sind, ihre Wohnung an ihre Bedürfnisse anzupassen, können je nach Bedarf und Möglichkeiten folgende Eingriffe vorgenommen werden: Zum einen der Einbau von Orientierungs- und Alltagshilfen. Erstes sind beispielsweise unterschiedliche Farbgestaltungen der Räume. Zu den Alltagshilfen zählen erhöhte Toiletten, ebenerdige Duschen, Handläufe und Haltegriffe. Wer die nötigen finanziellen Mittel habe, könne sich außerdem multifunktionale und komfortable Einrichtungsgegenstände zulegen. Dort reichen die Beispiele vom praktischen Duschhocker, über den bequemen, gut aussehenden Fernsehsessel, der beim Aufstehen hilft, oder das höhenverstellbare Bett bis hin zur Küche mit Geschirrspüler, der ohne Bücken eingeräumt werden kann, ausfahrbaren Arbeitsflächen oder höhenverstellbaren Oberschränken. Häufig helfe auch das Umorganisieren von Räumen, zum Beispiel die Verlegung des Schlafzimmers ins Erdgeschoss eines Einfamilienhauses. Manchmal, zum Beispiel, wenn die Bewohner auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen seien, würden Umbauten unvermeidbar. „Dann müssen Türen mindestens 90 Zentimeter breit, das Bad barrierefrei gestaltet und Aus- und Übergänge schwellenfrei sein, beispielsweise mit Rampen zugänglich gemacht werden. Nun sei eine Pflege und Versorgung in den eigenen vier Wänden gut möglich. Das bedeutet aber nicht nur Aufwand, sondern auch Kosten für die Bewohner.
Die Pflegekassen gewähren deshalb unter bestimmten Umständen finanzielle Unterstützung: „Wenn durch eine Maßnahme die Pflege des Menschen erleichtert wird, kann die Pflegekasse einmalig Zuschüsse in Höhe von bis zu 2.557 Euro bewilligen. Sollte die Einschränkung des Bewohners von einem Unfall herrühren, übernehmen Unfallversicherer die Kosten, auch Rehaträger oder die Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege kämen in Frage. Darüber hinaus gewährten KfW und NBank günstige Kredite für solche Umbaumaßnahmen.
„Bevor jedoch ein Umbau stattfindet, muss der Vermieter zustimmen“, erklärte Maike Tesch den anwesenden Mitgliedern. „Ich habe allerdings in meiner langjährigen Beratungstätigkeit erst einmal einen Fall gehabt, in dem der Vermieter abgelehnt hat.“ Den Vermietern sei meist an der Fortsetzung eines langen Mietverhältnisses gelegen. Zudem böten die Umbauten ja auch die Chance, die Wohnung später an eine wachsende Zielgruppe zu vermieten. Sollte der Vermieter davon schwer zu überzeugen sein, kann der Rückbau auf Kosten des Mieters – im Zweifel durch entsprechende Rücklagen abgesichert – vereinbart werden. Auf Nachfrage bestätigte dies auch Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schaper, Vorsitzender von Haus und Grund Osnabrück: „Kein Vermieter kann zu solchen Umbauten gezwungen werden.“ Auch er empfahl die Frage des Rückbaus vorab vertraglich zu klären.Viele der anschließenden Fragen bezogen sich auf Finanzierungs- und Beratungsmöglichkeiten, die die Referentin zusammengestellt hat.
Interessante und hilfreiche Links/Internetseiten und Telefonnummern finden Sie hier:
– www.neues-wohnen-nds.de
– www.wohnen-ohne-barrieren.com
– www.foerderdata.de
– www.kfw.de
– www.nbank.de
– Stadt Osnabrück, Zentrale Aufgaben Städtebau, Wohnbauförderung, Herr Theurich – 0541 323-2410
– Stadt Osnabrück, Gemeinschaftliche Wohnberatungsstelle – 0541 323-4175
– Landkreis Osnabrück, Soziales, Wohnberatung, Herr Stallkamp – 0541 501-3207