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25.02.2013Setzt die neu gewählte rot-grüne Niedersächsische Landesregierung ihre jetzt bekannt gewordene Koalitionsvereinbarung in die Tat um, so stranguliert sie damit die private Wohnungswirtschaft bis hin zur Leistungsunfähigkeit. Mit diesem Resümee tritt Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück, den rot-grünen Plänen zur drastischen Anhebung von Steuern und Abgaben, zur nahezu ausschließlichen Förderung von Genossenschaften im Städte- und Wohnungsbau und vor allem zu dem sich abzeichnenden rechtlichen Sanierungszwang im Immobilienbestand mit dem Ziel einer energetischen Optimierung selbstgenutzter und vermieteter Gebäude scharf entgegen.
Die Pläne zur Erhöhung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abgeltungsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, ein erhöhtes Steueraufkommen bei der Erbschaftsteuer sowie die geplante Wiedereinführung der Vermögensteuer treiben Eigentümer und Mieter, Familien und Arbeitnehmer sowie Sparer zu einem finanziellen Aderlass, den sie nicht schultern können. Sie sind sozial wie politisch völlig verfehlt und ungerecht. Beispiel hierfür ist die beabsichtigte Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 4,5 auf 5 %, nachdem sie gerade erst zum 1. Januar 2011 von 3,5 auf 4,5 % angehoben wurde. Schon im Vorfeld wurde sie zur Kompensation der ausgesetzten Vermögensteuer erhöht. Jetzt soll jeder, der Eigentum erwerben will, kumulativ getroffen werden. Über eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für den Fall einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer redet aber keiner, kritisiert Biemann. Mit einer Vermögensteuer werden alle die Investoren bestraft, die mit Eigenkapital arbeiten. Das sind die Eigentümer, nicht die Genossenschaften, eine nicht zu rechtfertigende Ungerechtigkeit!
Auch die Grundsteuer soll nach den Plänen der neuen rot-grünen Landesregierung ein erhöhtes Steueraufkommen nach sich ziehen, indem grundsätzlich an die Verkehrswerte der zu besteuernden Immobilien angeknüpft wird. Dadurch werden Eigentümer genauso wie Mieter belastet.
Als ob die ständige Verschärfung der Steuer- und Abgabenlast nicht genug wäre, droht nach den neuen Plänen nun auch zusätzlich ein nicht zu schulterndes finanzielles Opfer bei der wohl rechtlich verpflichteten Umsetzung von energetischen Sanierungszielen. Energiewende, Atomausstieg, der Ausbau erneuerbarer Energien und vor allem die energetische Gebäudesanierung werden rücksichtslos vorangetrieben, „koste es was es wolle“, sagt Biemann. Dazu will die neue Landesregierung alle Beteiligten mit einem Klimaschutzgesetz so richtig an die Kandare nehmen. Ihre Ziele dabei sind durchaus ehrgeizig. So soll Niedersachsen künftig eine Vorbildfunktion in ganz Deutschland bei CO2-Einsparungen und bei der Erzielung von Energieeffizienz sowie schließlich bei der Bekämpfung von Sanierungsstaus einnehmen. Eine Herkules-Aufgabe, die voll und einseitig zulasten der privaten Haus-, Wohnungs-und Grundeigentümer geht, wie Biemannhervorhebt.
Hinweise in der Koalitionsvereinbarung finden sich selbst im Hinblick auf eine zu vermutende Absicht der neuen Niedersächsischen Landesregierung, mit den Mitteln der Enteignung Grundeigentum zu entwinden, um dem beabsichtigten Umbau der Energieversorgung durch Energiespeicher, Leitungstrassen oder Windparks Vorschub zu leisten. Dies ist in jeder Weise unerträglich, so Biemann: „Die Wertschätzung privater Eigentümer drückt sich auch in der Neukonzeption der sozialen Wohnraumförderung aus. Wert wird allein auf eine Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie auf den Mietwohnungsbau für besondere Bedarfsgruppen gelegt. Die Eigentumsförderung wird massiv beschnitten, und geradezu auf null gesetzt. Gefördert sollen nach den neuen Regierungsplänen nur noch Maßnahmen im Immobilienbestand werden, wie zum Beispiel der Erwerb von Familieneigenheimen, die Modernisierung, der Aus- und Umbau.
Abgesehen von diesem Mindestlevel wird der Eigentümer in die Rolle des puren Zahlers gedrängt. Er verkommt endgültig zur Melkkuh der Nation. Investitionen will man bei stark erhöhter Steuer- und Abgabenlast massiv abverlangen, aber gleichzeitig sollen nach den Plänen der neuen Regierung die Neuvertragsmieten wie die Mieten im laufenden Mietverhältnis deutlich in der Entwicklung gedeckelt werden, so Biemann; dies, obwohl sie bisher hinter der Inflationsentwicklung zurückblieben und die einzige Möglichkeiten zur Erwirtschaftung von Investitionskapital darstellen. So funktioniert private Wohnungswirtschaft nicht. Auf eine funktionierende Wohnungswirtschaft aber ist der Staat dringend angewiesen, so Biemann abschließend.