Familie vor dem Haus

Mietpreisspiegel für Bramsche wird aktualisiert: Stadt Bramsche bittet um Mithilfe

18.01.2019

(Stadt Bramsche) Nach der Veröffentlichung des letzten Mietpreisspiegels im Jahre 2014 hat die Stadt Bramsche im Mai dieses Jahres damit begonnen, wieder Mietdaten für die Aktualisierung des Mietpreisspiegels zu sammeln. Allerdings gehen die Rückmeldungen nur schleppend ein.

„Wir brauchen dringend mehr ausgefüllte Fragebögen, um einen wirklich aussagekräftigen Mietpreisspiegel erstellen zu können“, betonte Ina Böck-Scheider, die seitens der Stadtverwaltung für die aktuelle Erhebung verantwortlich ist. „Bisher sind leider nur rund 400 Datensätze eingegangen, das genügt nicht, um repräsentative Vergleichswerte zu ermitteln“, erläutert Böck-Scheider und appelliert insbesondere an die Vermieter, die gewünschten Angaben möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen.

„Wir sprechen vorzugsweise die Vermieter an, da diese mit der Entwicklung des von ihnen vermieteten Wohnraumes auch hinsichtlich des Mietpreises in den letzten Jahren am besten vertraut sind. Aber auch Mieter können Fragebögen zu dem von ihnen gemieteten Wohnraum abgeben, möglichst jedoch in Absprache mit ihrem Vermieter“, führt die Verwaltungsmitarbeiterin aus.

Mieter können Fragebögen zu dem von ihnen gemieteten Wohnraum abgeben, möglichst jedoch in Absprache mit ihrem Vermieter“, führt die Verwaltungsmitarbeiterin aus.

Es sei ja auch im Interesse der Vermieter, einen Überblick darüber zu haben, ob sie mit ihren für die eigenen Wohneinheiten geforderten Mieten „gut im ortsüblichen Rahmen“ lägen, meint Böck-Scheider. Dass ein aktueller Mietpreisspiegel für Wohnungssuchende eine wertvolle Orientierungshilfe sei, stehe ohnehin außer Frage.

Für den Mietpreisspiegel berücksichtigt werden Wohnungen in Einfamilienhäusern, Mehrfamilienwohnhäusern, auf landwirtschaftlichen Anwesen, vermietete Eigentumswohnungen sowie Einzelhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, da auch die Bedeutung derartigen Wohnraumes für den Wohnungsmarkt in Bramsche entscheidend ist.

Um gewertet werden zu können, muss der Wohnraum mindestens über Zentral-/Etagenheizung, Bad/Dusche und Isolierverglasung verfügen. Geförderter Wohnraum, der immer noch der Preisbindung unterliegt, untervermietete Wohnungen und Wohnungen, die an Angehörige vermietet sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Der Erhebungsbogen ist im Rathaus erhältlich, zum Beispiel im Bürgerservice, in der Wohngeldstelle und im Fachbereich 4 im Obergeschoss in Zimmer 53. Darüber hinaus steht der Fragebogen auf der Homepage der Stadt Bramsche zum Download bereit. Er ist unter www.bramsche.de unter dem Suchbegriff „Mietpreisspiegel“ zu finden. Nach dem Download kann der Fragebogen auch direkt am PC ausgefüllt und zurückgemailt oder gefaxt werden.

Die Daten werden selbstverständlich völlig anonymisiert verarbeitet, es erfolgt keinerlei Verknüpfung zwischen Mietobjekt und Datengeber, Angaben zum Vermieter oder Mieter werden nicht gespeichert und auch nicht weitergegeben. Alle Angaben sind freiwillig, auch die Nennung der Wohnungsadresse. Letztere dient lediglich zur Vermeidung von Mehrfachregistrierungen und ermöglicht eine noch spezifischere Auswertung nach Wohnlagen.